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   BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83   

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BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83 (https://dejure.org/1983,1328)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.1983 - 2 BvR 546/83 (https://dejure.org/1983,1328)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 1983 - 2 BvR 546/83 (https://dejure.org/1983,1328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Berufungsausschlusses in Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 405
  • DVBl 1983, 746
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83
    Der Gesetzgeber war deshalb berechtigt, durch - den Kern notwendiger Rechtsschutzgewährung wahrende - Beschränkungen insbesondere hinsichtlich der Rechtsmittel Vorkehrungen gegen eine Überlastung der Gerichte zu treffen (vgl. - zu § 34 Abs. 1 AuslG - BVerfGE 60, 253 >291 ff.<).

    Die Abwägung zwischen dem - im Gebot der Rechtssicherheit gründenden - Interesse an möglichst einheitlichen, allgemeingültigen Regelungen (vgl. BVerfGE 60, 253 >301 f.<) einerseits und der Erforderlichkeit besonderer Regelungen für bestimmte Gebiete oder Fallgruppen andererseits obliegt in erster Linie dem Gesetzgeber.

    (Zur umfassenden Kontrollverpflichtung der Verwaltungsgerichte vgl. BVerfGE 60, 253 >289 ff .<).

    Was nach diesen Einschränkungen bleibt, ist nach wie vor jedem Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland eröffnete Möglichkeit, nach erfolglosem Betreiben eines Verwaltungsverfahrens, das seinerseits den Grundrechten und den rechtsstaatlichen Gewährleistungen verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 60, 253 >289 ff.<), umfassenden Rechtsschutz vor dem hierzu berufenen und verpflichteten (BVerfGE 60, 253 >292<) Gericht zu erlangen und eine unter den Verbürgungen richterlicher Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zustande kommende Entscheidung über die Berechtigung der von ihm geltend gemachten Rechtsstellung zu erwirken.

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83
    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, für jeden Einzelfall oder für Gruppen von Fällen ein mehrstufiges gerichtliches Verfahren bereitzustellen (vgl. BVerfG, a.a.O.); er kann die Rechtsmittel aus sachlichen Gründen für einzelne Fallgruppen verschieden gestalten (BVerfGE 14, 56 >74< m.w.N.) und auch ihre Statthaftigkeit von der Entscheidung eines Gerichts abhängig machen (BVerfGE 19, 323 >328<).

    Er darf für einzelne Fallgruppen oder Sachgebiete unterschiedliche Verfahrensregelungen dann treffen, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt (BVerfGE 8, 174 >183<; 14, 56 >74<).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83
    Allerdings ist der Gesetzgeber, wenn er Rechtsmittel und Instanzen bereitstellt und ordnet, an den Gleichheitssatz gebunden (BVerfGE 54, 277 >292 f .< ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83
    Ein gerichtlicher Instanzenzug ist grundsätzlich vom Grundgesetz nicht gewährleistet; weder aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG noch aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1, 103 Abs. 1 GG oder dem Rechtsstaatsprinzip ist ein zwingendes Erfordernis abzuleiten, dass einem Asylbewerber mehr als eine gerichtliche Instanz pur Durchsetzung des von ihm geltend gemachten Asylrechts offen steht (vgl. auch BVerfGE 42, 243 >248<) .
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83
    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, für jeden Einzelfall oder für Gruppen von Fällen ein mehrstufiges gerichtliches Verfahren bereitzustellen (vgl. BVerfG, a.a.O.); er kann die Rechtsmittel aus sachlichen Gründen für einzelne Fallgruppen verschieden gestalten (BVerfGE 14, 56 >74< m.w.N.) und auch ihre Statthaftigkeit von der Entscheidung eines Gerichts abhängig machen (BVerfGE 19, 323 >328<).
  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83
    "Offensichtlich unbegründet" ist die Klage eines Asylbewerbers danach, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, DÖV 1979, S. 902 >903<).
  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83
    Er darf für einzelne Fallgruppen oder Sachgebiete unterschiedliche Verfahrensregelungen dann treffen, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt (BVerfGE 8, 174 >183<; 14, 56 >74<).
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Die Verfassungsnorm garantiert einen Gerichtsschutz durch Richter, nicht aber gegen Richter (stRspr, vgl ua BVerfGE 40, 272, 274 f; 48, 300, 325 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 49, 329, 340; 54, 143 [BVerfG 23.05.1980 - 2 BvR 854/79]; 54, 277, 291; BVerfG NVwZ 1983, 405 [BVerfG 24.05.1983 - 2 BvR 546/83]).
  • VGH Bayern, 23.06.1987 - 1 B 85 A.160

    Baurecht: Festsetzung eines Tiefgaragenbonus

    Dabei ist es für die Genehmigungspflicht der Nutzungsänderung ohne Bedeutung, ob der durch die geplante Wohnnutzung hervorgerufene zusätzliche Bedarf an Stellplätzen durch vorhandene Stellplätze in der Tiefgarage gedeckt werden kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.5.1982 Nr. 1 B-179/79, BayVBl 1983, 656/657).
  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 9 ZB 15.136

    Aufforderung zur Stellung eines Bauantrags; Nutzungsänderung; Variationsbreite;

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass der Anlage wenigstens zum Teil eine neue Zweckbestimmung gegeben wird (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.1982 - 1.B - 179/79 - BayVBl 1983, 656/657).

    Die Genehmigungspflicht der Nutzungsänderung besteht nämlich auch dann, wenn die bauliche Anlage bereits vor der Nutzungsänderung den rechtlichen Anforderungen genügt, denen sie nach der Nutzungsänderung entsprechen muss (BayVGH, U.v. 18.5.1983 - 1.B - 179/79 - BayVBl 1983, 656/657).

  • VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90

    Asylverfahren: Beschwerdeausschluß durch AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Anwendung auf

    Jedenfalls bleibt jedem Asylbewerber die in der Bundesrepublik Deutschland eröffnete Möglichkeit, nach erfolglosem Betreiben des Verwaltungsverfahrens umfassenden Rechtsschutz vor einem hierzu berufenen und verpflichteten Gericht zu erlangen und eine unter den Verbürgungen richterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zustande kommende Entscheidung über sein Asylbegehren zu erreichen (vgl. BVerfG - Richterausschuß -, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83 EZAR 630 Nr. 3).
  • VGH Bayern, 23.08.2001 - 2 B 98.2905

    Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses; Stellplatzbedarf für den

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  • VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02205

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; Allgemeines

    Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im Sinne des Art. 55 Abs. 1 BayBO liegt vor, wenn durch die Verwirklichung des Vorhabens im Wege einer neuen Zweckbestimmung die einer jeden Art von Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und für die geänderte Nutzung andere bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Anforderungen in Betracht kommen können als für die bisherige Nutzung (vgl. BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl. 2012, 86; U.v. 18.5.1982 - 1 B 179/79 -, BayVBl. 1983, 656).
  • BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Ferner unterscheidet sich die Rechtsmittelregelung des Asylverfahrensgesetzes zugunsten des unterlegenen Klägers bei Einzelrichterentscheidung von derjenigen, wie sie bei Urteilen der Kammer gilt: Während diese die Klage als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet abweisen kann, was nach § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, NVwZ 1983, S. 405) - unmittelbar zum rechtskräftigen Abschluss der Sache führt, ist diese Art der Entscheidung dem Einzelrichter verwehrt, wiewohl sich die entsprechenden Fallgestaltungen auch bei ihm nicht selten werden finden lassen; denn § 32 Abs. 6 AsylVfG , an den § 32 Abs. 8 des Gesetzes anknüpft, spricht nur von der Entscheidung der Kammer.
  • VG Augsburg, 13.04.2017 - Au 5 K 16.1560

    Abgrenzung Wettannahmestelle und Wettbüro, Nutzungsuntersagung

    Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung i.S.d. Art. 55 Abs. 1 BayBO liegt vor, wenn der Anlage wenigstens teilweise eine neue Zweckbestimmung gegeben wird und die Änderung baurechtlich relevant ist (BayVGH, U.v. 18.5.1982 - 1 B-179-79 - BayVBl 1983, 656).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - A 11 S 2688/18

    Asylprozess; Rechtsmittel wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der angefochtenen

    Die unterschiedliche Behandlung im Verhältnis zum allgemeinen Verwaltungsprozess ist - insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG, aber auch unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil ein gerichtlicher Instanzenzug vom Grundgesetz grundsätzlich nicht gewährleistet wird und sachliche Gründe für eine Sonderregelung allein des Asylverfahrens bestehen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 24.05.1983 - 2 BvR 546/83 -, Rn. 10 ff., juris; GK-AsylG, Stand: 104. Lieferung (Dezember 2015), § 78 Rn. 9 ff.).
  • VG Würzburg, 25.03.2014 - W 4 K 13.985

    Verpflichtungsklage; Nutzungsänderung von Laden in Wettbüro; Stellplatzsatzung

    Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung i.S.d. Art. 55 Abs. 1 BayBO liegt vor, wenn der Anlage wenigstens teilweise eine neue Zweckbestimmung gegeben wird und die Änderung baurechtlich relevant ist (vgl. BayVGH v. 18.5.1982 BayVBl 1983, 656).
  • VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.1131

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Wettannahmestelle für Sportwetten;

  • VG München, 30.01.2012 - M 8 K 10.5020

    Nutzungsänderung einer Konditorei mit 15 Sitzplätzen in ein Cafe;

  • BVerwG, 24.05.1985 - 9 B 75.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit der

  • OVG Bremen, 05.08.1983 - 2 B 75/83

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Asylverfahren; Möglichkeit

  • VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.234

    Wettannahmestätte für Sportwetten; genehmigungspflichtige Nutzungsänderung;

  • VG Augsburg, 08.12.2014 - Au 5 S 14.1606

    Verwaltungsstreitsache, Nutzungsuntersagung, vorläufiger Rechtsschutz,

  • VG Augsburg, 13.11.2014 - Au 5 K 13.858

    Wettbüro mit Sportsbar; festgesetztes Mischgebiet; Ausschluss von

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 4 ZB 15.1385

    Grundstücksentwässerungsanlage, Verpflichtung zur Vorlage von Planunterlagen,

  • OVG Berlin, 30.10.1992 - 2 B 26.90

    Bauordnungsrecht, Bauvorlagen, - nachträgliche Anforderung, - befristete

  • VG Augsburg, 06.04.2017 - Au 5 K 16.1791

    Nutzungsuntersagung und eine damit verbundene Zwangsgeldandrohung

  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 9 K 14.00951

    Nutzungsänderung, genehmigungspflichtig; Bauantrag

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.777

    Verpflichtungsklage; Nutzungsänderung von Bankfiliale in Wettbüro; Mischgebiet;

  • BVerwG, 13.09.1983 - 9 B 14607.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Augsburg, 24.10.2013 - Au 5 K 12.188

    Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in eine Unterkunft für Asylbewerber;

  • VG Ansbach, 17.10.2012 - AN 9 K 12.00385

    Vorlage eines Bauantrags; Nutzungsänderung Gaststätte - Diskothek

  • VG Würzburg, 17.02.2012 - W 4 S 12.74

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Nutzungsuntersagung für

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2022 - 4 LA 4/22

    Anhörung, persönliche; Asylprozess; Befragung, informatorische;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 11 S 2688/18

    Zulassung der Berufung in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz aus anderen

  • VGH Hessen, 15.12.1983 - 10 TE 536/83

    Rechtsmittelausschluß im Asylgerichtsverfahren

  • VG Augsburg, 29.06.2016 - Au 5 S 16.773

    Eilrechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung für Wettterminals und Bildschirme

  • VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.119

    Wettannahmestätte für Sportwetten; genehmigungspflichtige Nutzungsänderung;

  • VG Ansbach, 04.07.2012 - AN 9 K 11.00149

    Nutzungsänderung von Lebensmittelmarkt zu Drogeriefachmarkt; Genehmigungspflicht;

  • VG München, 22.08.2011 - M 8 SN 11.3264

    Zulässigkeit einer Kindertagesbetreuungsstätte (4 Krippengruppen à 12 Kinder) in

  • VG München, 22.08.2011 - M 8 SN 11.3267

    Zulässigkeit einer Kindertagesbetreuungsstätte (4 Krippengruppen à 12 Kinder) in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.1993 - 1 S 209/93

    Allgemeiner Gleichheitssatz, Rechtsstaatsprinzip, Zustellungen bei Entscheidung

  • VGH Bayern, 23.06.1987 - 1 B A.160/85

    Keine Baugenehmigung für die Umwandlung von Räumen im Dachgeschoss von

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